Mit dem Zuschussprogramm, „Altersgerecht umbauen - Nummer 455“ fördert die KfW den Einbruchschutz, einbruchhemmende Maßnahmen von Eigentümern oder Mietern in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie
Eigentumswohnungen.
Das Alarmsystem muss die Anforderungen nach DIN EN 50131 Grad 2,
das entspricht der deutschen VdS Sicherheits-Klasse A,
zum Einbruchschutz, oder besser erfüllen.
Wie hoch ist der Investitionszuschuss?
Bei Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz
Der Zuschusssatz zum Einbruchschutz beträgt 20 % pro Antrag (Materialkosten + Handwerkerleistung).
Antragsstellung bei der KfW
Ihren Antrag auf Förderzuschüsse können Sie bei der KfW ganz einfach online selbst beantragen. Registrieren Sie sich direkt auf dem KfW - Zuschussportal.
Wichtig
Vor Beginn des Vorhabens (Maßnahme zum Einbruchschutz), muss Ihr Zuschuss-Antrag bei der KfW gestellt werden und eingegangen sein.
Als Beginn des Vorhabens gilt der Start der Bauarbeiten vor Ort.
Planung, Beratung und Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen gelten nicht als Beginn des Vorhabens und dürfen somit vorher stattfinden.
Tipp
Kontaktieren Sie uns frühzeitig und besprechen Sie Ihr Vorhaben mit uns. Gerne beraten wir Sie bzgl. der Antragsstellung und geben Ihnen Auskunft zu Ihren Fragen.
KfW - Förderung zusammengefasst:
Die Summe der Investition muss mindestens 500 Euro betragen.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Sie die genauen Rahmenbedingung für die jeweilige Förderung bei der KfW direkt erhalten. Wir können keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen geben.